Wir buchen deinen Mitgliedsbeitrag immer am ersten Werktag des Monats ab.
Eine Abbuchung zu einem anderen Zeitpunkt (wie zum Beispiel Mitte des Monats) ist nicht möglich.
Falls die Abbuchung aus irgendeinem Grund nicht funktionieren sollte, bekommst du hierzu Anfang des Monats eine Zahlungserinnerung und gegen Ende des Monats eine Mahnung.
Die Höhe der Rücklastgebühren ist abhängig von deiner Bank.
Sollte es zu einer Rückbuchung kommen, deine Bankdaten allerdings weiterhin gültig sein, buchen wir die entstandene offene Forderung im Folgemonat am ersten Werktag ab.
Diese Abbuchung kann dann wie folgt aussehen:
1. Beitrag aus dem Vormonat
2. Mahnkosten aus dem Vormonat
3. Rücklastschriftkosten aus dem Vormonat
4. Beitrag des neuen Monats
Die Gesamtsumme setzt sich also aus den offenen Mitgliedschaftsbeiträgen vom Vor- und Folgemonat, sowie den entstandenen Mahn- und Rücklastschrift-Kosten zusammen.
Du möchtest deine offenen Forderungen bei uns ausgleichen? Dann findest du hier eine Anleitung.