Wenn es bei der monatlichen Abbuchung deines Mitgliedsbeitrags zu einer Rückbuchung kommt (z. B. mangels Deckung oder durch Widerspruch), berechnet die Bank sogenannte Rücklastschriftgebühren. Diese entstehen zusätzlich zum regulären Mitgliedsbeitrag und müssen ebenfalls beglichen werden.
Da eine Rückbuchung manuell geprüft und bearbeitet werden muss, fällt außerdem eine kleine Bearbeitungspauschale an. Dieser Aufwand entsteht unabhängig davon, wie schnell der offene Mitgliedsbeitrag im Anschluss überwiesen wird. Eine nachträgliche Stornierung der Gebühren ist daher leider nicht möglich.
Aufgrund des bestehenden Dauerschuldverhältnisses werden sowohl die Rücklastschriftgebühren als auch die Bearbeitungspauschale zusätzlich in Rechnung gestellt. Der noch offene Restbetrag ergibt sich aus diesen ergänzenden Kosten und ist ebenfalls auszugleichen.