Es gibt mehrere Gründe, aus denen du deine Mitgliedschaft außerordentlich kündigen kannst. Dazu zählen ein Umzug, gesundheitliche Gründe oder eine Schwangerschaft. Damit wir deine Kündigung prüfen und bearbeiten können, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis. Wende dich hierfür einfach über unseren Chatbot an uns und reiche dort deinen Nachweis ein.
Grundsätzlich gilt: Für das Vertragsende ist entscheidend, wann der erforderliche Nachweis bei uns eingeht – nicht, wann er ausgestellt wurde. Eine rückwirkende Kündigung ist daher nicht möglich.
Alle Nachweise müssen außerdem auf Deutsch oder Englisch vorliegen, damit wir den Inhalt zuverlässig prüfen können.
Ich ziehe um, kann ich außerordentlich kündigen?
Eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines Umzugs ist möglich, wenn sich im Umkreis von 20 km deiner neuen Wohnadresse kein FitX-Studio befindet.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands endet dein Vertrag zum Ende des Folgemonats, nachdem wir deinen Nachweis erhalten haben.
Bei einem Umzug ins Ausland endet dein Vertrag zum Ende des Monats, in dem du deinen Nachweis einreichst.
Erforderliche Nachweise (bitte eines einreichen):
- Meldebescheinigung des alleinigen oder Hauptwohnsitzes
- Abmeldebescheinigung
- (Abgelaufenes) Visum
- Immatrikulationsbescheinigung
- Kommandierungsbescheinigung
- Personalausweis
- Haftanträge (länger als 6 Monate)
- Fiktionsbescheinigungen
Andere Nachweise für einen Umzug werden nicht akzeptiert.
Kann ich aus gesundheitlichen Gründen außerordentlich kündigen?
Im Falle einer dauerhaften Sportunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen oder Krankheit kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Alternativ hast du die Möglichkeit, eine Ruhezeit von bis zu zwölf Monaten zu beantragen.
Für eine außerordentliche Kündigung benötigen wir ein unbefristetes ärztliches Attest, welches die dauerhafte Sportunfähigkeit bestätigt. Der Vertrag endet nach erfolgreicher Prüfung mit dem Tag, an dem das Attest bei uns eingegangen ist.
Ich bin schwanger, kann ich außerordentlich kündigen?
Im Falle einer Schwangerschaft kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Alternativ hast du die Möglichkeit, eine Ruhezeit von bis zu zwölf Monaten zu beantragen.
Für eine außerordentliche Kündigung benötigen wir entweder ein ärztliches Attest oder eine Kopie deines Mutterpasses, auf dem der Entbindungstermin, dein Name sowie der Stempel der Arztpraxis ersichtlich sind. Nach Eingang deines Nachweises prüfen wir deine außerordentliche Kündigung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, endet dein Vertrag zum Ende des folgenden Monats.