Kündigen kann immer nur der Vertragsinhaber/die Vertragsinhaberin selbst.
Es gibt nur zwei Ausnahmen:
Minderjährige Personen: Hier können auch die Erziehungsberechtigten für die minderjährige Person kündigen.
Personen, die unter Betreuung stehen: Hier kann auch der/die zuständige Betreuer/in kündigen.