An fast allen FitX-Standorten stehen unseren Mitgliedern während der Trainingszeit kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Um Fremd- und Dauerparker zu vermeiden, werden die Parkflächen häufig durch externe Parkdienstleister überwacht.
Wenn du eine Parkgebühr erhalten hast, obwohl du im Studio trainiert hast, solltest du zunächst prüfen, ob alle vor Ort geltenden Parkregelungen eingehalten wurden. Für Rückfragen oder die Prüfung einer Stornierung hilft der jeweilige Parkdienstleister weiter.
Warum habe ich eine Parkgebühr erhalten?
Die Parkregelungen können je nach Studio unterschiedlich sein.
Um während des Trainings kostenlos zu parken kann es beispielsweise erforderlich sein:
- eine Parkscheibe auszulegen,
- ein Parkticket zu ziehen,
- einen QR-Code zu nutzen,
- das Kennzeichen registrieren zu lassen,
- eine Schranke zu passieren,
- oder eine maximale Parkdauer einzuhalten.
Die jeweils geltenden Regelungen findest du auf der Webseite des Studios unter „Anfahrt & Parken“ und auf den Hinweisschildern vor Ort auf dem Parkplatz oder im Studio.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich die Parkgebühr prüfen lassen möchte?
Wenn du der Meinung bist, dass die Gebühr zu Unrecht erhoben wurde oder du um eine Stornierung aus Kulanz bitten möchtest, wende dich bitte direkt an den auf dem Bescheid genannten Parkdienstleister.
Eine Anfrage kannst du oftmals direkt online über ein Online-Portal oder ein Kontaktformular einreichen.
Wie kann ich nachweisen, dass ich im Studio trainiert habe?
Als Nachweis für deinen Studiobesuch kannst du deine Check-in-Daten einreichen, die du im Selfservice herunterladen kannst.
Falls du die Check-in-Historie nicht findest, hilft dir dieser Artikel weiter: Wo finde ich eine Aktivitätenübersicht meiner Studiobesuche/Check-Ins? – FitX Hilfe.
Wenn du zum Zeitpunkt des Parkvorgangs ein Probetraining absolviert hast, kannst du dem Parkdienstleister die Bestätigung deines Probetrainings vorlegen. Solltest du Unterstützung benötigen, melde dich gerne über unseren Chatbot.
Nur der jeweilige Parkdienstleister kann über eine mögliche Stornierung oder Aufhebung der Gebühr entscheiden.