Du kannst eine Ruhezeit selbstständig über unseren Chatbot, den Selfservice und in der App eintragen. Während der Ruhezeit wird kein Beitrag fällig und du kannst die FitX-Studios nicht betreten.
Um die Ruhezeit über unseren Chatbot einzutragen, klicke einfach auf die Sprechblase rechts unten auf dem Bildschirm.
So beantragst du eine Ruhezeit in der App und im Selfservice
In der FitX-App und im Selfservice findest du die Ruhezeiten unter:
Studio → Selfservice → Ruhezeiten
Wähle dort die Monate aus, in denen du deine Ruhezeit nehmen möchtest.
Das solltest du über die Ruhezeit wissen
- Eine Ruhezeit ist grundsätzlich nur für ganze Monate möglich.
- Wenn du deine Ruhezeit beantragst, muss deine Anfrage spätestens 6 Tage vor Monatsende bei uns eingehen.
- Du kannst bis zu 6 Monate pro Vertragsjahr ohne Angabe von Gründen als Ruhezeit nehmen.
- Eine Ruhezeit kann nicht rückwirkend eingetragen werden – auch nicht mit einem Nachweis.
- Vor der ersten Abbuchung kann keine Ruhezeit eingetragen werden.
- Während der Ruhezeit wird kein Beitrag fällig und du hast keinen Zutritt zu den FitX-Studios.
- Die Vertragslaufzeit verlängert sich grundsätzlich um die entsprechenden Monate der Ruhezeit.
Ruhezeit von mehr als 6 Monaten
In bestimmten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einem Krankenhaus- oder längeren Auslandsaufenthalt oder einer Schwangerschaft, können bis zu 12 Monate am Stück als Ruhezeit eingetragen werden. Dafür musst du einen entsprechenden Nachweis einreichen.
Was passiert mit meinem Vertragsende?
Bei Verträgen mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist verlängert sich die Vertragslaufzeit um die entsprechenden Monate der Ruhezeit. Dadurch verschiebt sich auch der Stichtag für deine Kündigung.
Bei Verträgen mit einer einmonatigen Kündigungsfrist, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, gilt die Verlängerung der Vertragslaufzeit nur während der 12-monatigen Grundlaufzeit.
Die Verlängerungsdauer durch Ruhezeiten kannst du unter Studio → Selfservice → Vertragsdaten einsehen.
Abbildungen
Ruhezeiten im Selfservice
Vertragsdaten im Selfservice