Wenn du deinen Vertrag vor dem 01.03.2022 abgeschlossen hast, gilt für dich weiterhin die 3-monatige Kündigungsfrist zum Ende eines Vertragsjahres. Da du deinen Vertrag zu anderen Konditionen unterschrieben hast, ändert sich für dich also nichts. Dein Vertrag wird automatisch weiterhin um ein Jahr verlängert, wenn nicht drei Monate vor Ende deines Vertragsjahres gekündigt wurde.
Wenn du deinen Vertrag ab dem 01.03.2022 abgeschlossen hast, hast du erst eine Grundlaufzeit von 12 Monaten, die du mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende beenden kannst. Solltest du innerhalb der Grundlaufzeit nicht gekündigt haben, verlängert sich dein Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann dann aber auch monatlich auf den Tag genau gekündigt werden.
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